Eintritt

Evangelisch werden: So geht’s!

Es gibt verschiedene Wege, um in die evangelische Kirche aufgenommen zu werden. Der richtige Weg für Sie hängt davon ab, ob Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind oder einer anderen Konfession angehören oder nicht getauft sind.

Wenn sie aus der Evangelischen Kirche ausgetreten sind:
Wenn Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, dann ist ein Wiedereintritt in die Kirche kein Problem. Sie können bei jedem Pfarrer/bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche wieder eintreten. Wenn Sie sich an einen Pfarrer/eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die Gespräche können beratenden, klärenden, informierenden und seelsorglichen Charakter haben. Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie sind herzlich willkommen.
Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig, denn die Taufe bleibt immer gültig.
Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche Zeremonie muss aber nicht stattfinden.
Ihr Aufnahmeantrag, egal wo in Deutschland sie ihn gestellt haben, wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie zuständig ist.

Wenn sie einer anderen Konfession angehören …
… können Sie bei jedem Pfarrer/bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche eintreten. Wenn Sie sich an einen Pfarrer/eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die Gespräche können beratenden, klärenden, informierenden und seelsorglichen Charakter haben.
Die Aufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche Zeremonie muss aber nicht stattfinden.
Bei einem Wechsel der Konfession ist es wichtig, die Mitgliedschaft bei der anderen Religionsgemeinschaft zu beenden, denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich.
Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach deutschem Recht die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das zehnte Lebensjahr erreicht hat.
Ihr Aufnahmeantrag, egal wo in Deutschland sie ihn gestellt haben, wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie zuständig ist.

Wenn sie nicht getauft sind
Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird durch die Taufe begründet.
Bevor Sie getauft werden, ist eine Unterweisung im christlichen Glauben notwendig. Ein Pfarrer/eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie sich die christliche Unterweisung im einzelnen gestaltet.
Die Taufe wird dann in einem Gottesdienst vollzogen. Erst die Taufe berechtigt Sie zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme eines Patenamtes.

Und was kostet das?
Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld. All das gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen.
Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten machen eine Menge los! Auch für Sie. Der Eintritt kostet nichts.
Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Die gezahlte Kirchensteuer wirkt im Rahmen der Sonderausgaben einkommensteuermindernd.

Rechte und Pflichten
– Sie können am Abendmahl teilnehmen.
– Sie können Patin oder Pate werden.
– Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
– Sie können die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
– Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren.
– Sie können an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen.
– Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
– Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.
– Sie können an Gottesdiensten in jeder evangelischen Kirche teilnehmen.
– Als Ausnahmefall gibt es die Möglichkeit der so genannten Umgemeindung. Möchten Sie in einer Nachbargemeinde mitarbeiten, kann eine „Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen“ beim Kreissynodalvorstand beantragt werden.

Was ist nötig?
Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn möglich auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mitbringen.

Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an uns: