Liebe Gemeinde, aufgrund der neuen Regelungen zum Coronaschutz und aufgrund der aktuellen Entwicklung im Blick auf die Infektionslage hat das Presbyterium in der Sitzung am 26. August die bei uns geltenden Coronaschutz-Regeln überarbeitet. Ab September 2021 gelten bis auf Weiteres diese Regeln:
- Für alle Gottesdienste und Gruppenangebote, die in den Gemeindehäusern („drinnen“) stattfinden, ist die 3-G-Regelung zu beachten. Alle Teilnehmer*innen müssen Ihre Impfung oder Genesung bei der gruppenleitenden Person ausweisen oder ein offizielles Testergebnis vorlegen, dass nicht älter als 24 h ist. Sollten Gottesdienste aufgrund der Wetterlage „drinnen“ gefeiert werden, ist den Presbyter*innen und Küster*innen ebenso beim Einlass eine Bescheinigung über die Impfung, Genesung oder ein aktuelles Testergebnis (24 h) vorzulegen.
- Weiterhin besteht in den Gemeindehäusern Maskenpflicht. Auf dem festen Sitzplatz in der festen Gruppe aber kann die Maske aber abgelegt werden. Bei Gottesdiensten in den Häusern behalten wir die Masken auf, können aber dann auch damit singen.
- Nach Möglichkeit sollen Veranstaltungen weiterhin im Freien stattfinden.
Mit besten Grüßen, für das Presbyterium
Katja Dirks & Pfr. Sebastian Schmidt, Vorsitz