Ein Vortrags- und Gesprächsabend mit
Herrn Obenhaus und Pfarrer Simon Puschke
Am 19. Mai 2022, 19:00
im Paul-Gerhard-Haus, Schulstr. 57 Sankt Augustin
Neben der individuellen Beihilfe zur Selbsttötung ist auch die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.02.2020 verfassungsrechtlich wieder zulässig und wird entsprechend praktiziert. Während Sterbehilfevereine ihren Mitgliedern bereits wieder beim Sterben assistieren, beraten Ethiker, Ärztinnen, Kirchenvertreter, Juristinnen und Politiker über eine Neuregelung der Sterbehilfe.
Die Frage, neben der juristischen Sicht, ist auch,
Sterbehilfe –gehört mir mein Ende?
Viele Menschen sterben unter Bedingungen, die sie selbst als unwürdig empfinden.