Das Presbyterium (Gemeindeleitung) hat die Regeln zum Corona-Schutz für Veranstaltungen unserer Kirchengemeinde überarbeitet:
Ab November finden unsere Gottesdienste wieder in den Kirchräumen statt. Bei allen Gottesdiensten, Vorträgen und anderen öffentlichen Veranstaltungen gilt: 3G & Maskenpflicht. In unseren Gemeindehäusern besteht weiterhin Maskenpflicht. Für die Treffen von Gruppen (auch Chören) und Kreisen unserer Kirchengemeinde gilt: 2G ohne Maskenpflicht. Es werden keine Teilnahmelisten geführt.
Im Weiteren finden Sie die Regeln nochmals genauer erläutert…
Bei allen Gottesdiensten, Vorträgen und anderen öffentlichen Veranstaltungen gilt: 3G & Maskenpflicht.
„3G & Maskenpflicht„ bedeutet hierbei: Alle, die an unseren Gottesdiensten in geschlossenen Räumen oder an anderen öffentlichen Veranstaltungen bei uns teilnehmen, müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder in den vergangenen 24 h per offiziellen Test „negativ“ getestet sind. Bei diesen Veranstaltungen gilt zudem Maskenpflicht für alle Teilnehmenden. Es werden keine Teilnahmelisten geführt.
Kinder und Jugendliche gelten bis zum 16. Lebensjahr aufgrund der Tests in den Schulen als „getestet“. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein Nachweis der Schule vorzuzeigen. Kinder vor dem Schuleintrittsalter sind von der Testpflicht ausgenommen.
Vortragende (Pfarrer*in, Lektor*in, Chor etc.) dürfen die Maske beim Vortrag abnehmen, wenn sie nachweislich geimpft, getestet oder genesen sind.
Für die Treffen von Gruppen (auch Chören) und Kreisen unserer Kirchengemeinde gilt: „2G“ ohne Maskenpflicht.
„2G“ ohne Maskenpflicht bedeutet hierbei: Die Verantwortlichen für die Gruppen und Kreise sind verpflichtet Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmenden entweder geimpft oder genesen sind. Dazu sind Nachweise vorzulegen. Kann das gewährleistet werden, muss während der Veranstaltung keine Maske getragen werden. Diese „2G“ – Regelung gilt bis zu 50 Personen.
Pfarrer Sebastian Schmidt (Vorsitz) & Presbyterin Katja Dirks(stellv. Vorsitz) für das das Presbyterium